Transfergesellschaft und Outplacement

Die ODS Ostsächsische Dienstleistungs- und Service GmbH unterstützt Unternehmen in Sachsen und Südbrandenburg bei der Einrichtung von Transfergesellschaften, Transfermaßnahmen und Outplacement-Projekten. Wir begleiten Arbeitgeber und Beschäftigte während betrieblicher Veränderungen und entwickeln individuelle Lösungen für einen sozialverträglichen Personalabbau nach den Vorgaben des SGB III.

Transfergesellschaften – sozialverträgliche Lösungen für Unternehmen und Beschäftigte

Eine Transfergesellschaft unterstützt Unternehmen dabei, notwendige Personalmaßnahmen sozialverträglich umzusetzen. Beschäftigte wechseln für einen befristeten Zeitraum in die Transfergesellschaft und erhalten dort umfassende Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung. Ziel ist die schnelle Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis und die Vermeidung von Arbeitslosigkeit.

Die ODS Ostsächsische Dienstleistungs- und Service GmbH begleitet Unternehmen, Betriebsräte und Beschäftigte von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten individuell und entwickeln gemeinsam mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen.

Unsere Leistungen

  • Einrichtung und Durchführung von Transfergesellschaften
  • Beratung von Unternehmen bei Restrukturierungen
  • Unterstützung bei Interessenausgleich und Sozialplan
  • Individuelle Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Bewerbungscoaching und Karriereberatung
  • Vermittlung in neue Arbeitsverhältnisse
  • Zusammenarbeit mit Agenturen für Arbeit, Jobcentern und regionalen Unternehmen

Vorteile für Unternehmen

  • sozialverträglicher Personalabbau
  • Entlastung der Personalabteilung
  • professionelle Betreuung der Beschäftigten
  • Erhalt eines positiven Unternehmensimages
  • individuelle und rechtssichere Umsetzung

Vorteile für Beschäftigte

  • persönliche Beratung und Begleitung
  • professionelle Bewerbungsunterstützung
  • Qualifizierungen und Weiterbildungen
  • Unterstützung bei der Stellensuche
  • schnelle Vermittlung in neue Beschäftigung

Warum ODS?

  • langjährige Erfahrung mit Transferprojekten
  • individuelle Betreuung
  • enge Zusammenarbeit mit Unternehmen
  • Qualifizierungsmaßnahmen nach Bedarf
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • persönliche Ansprechpartner

Regional für Sachsen und Südbrandenburg

Die ODS begleitet Unternehmen und Beschäftigte unter anderem in Bautzen, Kamenz, Hoyerswerda, Görlitz, Löbau, Weißwasser, Dresden sowie im gesamten Freistaat Sachsen und Südbrandenburg.

Gern beraten wir Sie unverbindlich zur Einrichtung einer Transfergesellschaft oder Beschäftigungsgesellschaft und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung.

Sie planen betriebliche Veränderungen oder möchten sich frühzeitig über Transfergesellschaften informieren? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Unternehmen, Betriebsräte und Beschäftigte persönlich und entwickeln gemeinsam eine passende Lösung.

 

FAQ

 

Frau Susann Stolpe

Humboldtstraße 21
02625 Bautzen

📞Tel.: 03591 373274
📱Mobil: 0162 29341 74
📠Fax: 03591 373204
📧E-Mail: transfer@ods-bz.de

 

 

Transfersozialplan

Dieses Instrument einer modernen Arbeitsmarktpolitik dient vorausschauend der Vermeidung von Arbeitslosigkeit der von einer betrieblichen Umstrukturierung betroffenen Mitarbeiter. Wenn ein Stellenabbau unvermeidlich ist, können Sie auf unsere Unterstützung bei der Erstellung eines Transfersozialplanes bauen. Dabei obliegt es den betrieblichen Parteien eine angemessene Lösung für die betroffenen Mitarbeiter zu finden. Wir können Sie auf diesem Weg begleiten und Sie durch unsere bisherigen Erfahrungen über Vor- und Nachteile einzelner Transfersozialplanelemente beraten.

Förderungen der Bundesagentur

Maßnahmen zum Personalabbau können durch die Bundesagentur für Arbeit gem. §§ 110 und 111 SGB III gefördert werden. Neben diesen Förderinstrumenten begleitet die Bundesagentur für Arbeit den Personalanpassungsprozess in den Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen.

Im Rahmen der Transfergesellschaft besteht die Unterstützung vor allem in der Zahlung von Transferkurzarbeitergeld. Hierzu ist die Bildung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (BEE) erforderlich. In der Regel rechnen wir als Transfergesellschaft die Leistungen unter Beantragung des Transferkurzarbeitergeldes bei dem abgebenden Unternehmen ab. Hinzu kommen sog. Remanenzkosten, welche das abgebende Unternehmen zu tragen hat (z.B. Lohnkosten für Feiertage).

Passgenaue Qualifizierung

Als unabhängige Transfergesellschaft kooperieren wir mit Qualifizierungsanbietern, die sich durch Qualität in der Mitarbeiterfortbildung auszeichnen. Dabei ist es unerlässlich, den Qualifizeriungsbedarf - abhängig vom bisherigen Berufsweg und abhängig vom Entwicklungswunsch des Betroffenen - individuell für jeden Teilnehmer einer Transfermaßnahme zu ermitteln. Wir als Transfergesellschaft mit langjähriger Erfahrung können uns darauf unkompliziert einstellen.